Mit Privatrezept, sowie Kassenpatienten mit blauem Rezept.
Sie sind Selbstzahler und haben kein Rezept. Kein Problem bei - Leistungen ohne Rezept sowie passive Maßnahmen, finden Sie hier das Leistungsspektrum für Sie.
Kassenpatient
Nach neuem Beschluss, darf eine Privatpraxis auch ein gelbes Rezept entgegennehmen.
Die Praxis rechnet jedoch NICHT mit der Krankenkasse ab, sondern stellt die Leistung dem Patient in Rechnung (Vorleistung).
Dieser reicht die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein. Bitte informieren Sie sich vor ab, ob Ihre Krankenkasse eine Privatrechnung übernimmt.
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